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   OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01   

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https://dejure.org/2001,9273
OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01 (https://dejure.org/2001,9273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.2001 - 5 LB 1309/01 (https://dejure.org/2001,9273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 (https://dejure.org/2001,9273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    BAT-Nebenabrede; Nichtigkeit; Erstattungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 134 BGB; § 242 BGB; § 812 BGB; § 54 VwVfG; § 59 Abs 2 Nr 1 VwVfG; Art 33 Abs 2 GG; § 59 Abs 1 VwVfG; § 8 Abs 1 BG ND; § 44 Abs 1 VwVfG
    Altersversorgung; Angestellter; Anrechnung; Arbeitsvertrag; arbeitsvertragliche Vereinbarung; Arbeitszeit; Beamtenverhältnis; Beamter; Gegenleistung; gesetzliches Verbot; Nebenabrede; Nichtigkeit; Verwaltungsakt; Vollzeitbeschäftigung; Zusicherung; öffentlich rechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht AT, Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 14.09.1999 - 13 Sa 2894/98

    Anspruch auf Auszahlung der Gehaltskürzung; Zusage beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01
    Dies verkennt auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 - (NdsVBl 2000, 102), in dem ohne nähere Begründung angenommen wird, es handele sich im Ergebnis um eine monatliche Gehaltskürzung als Ausgleich für die Zusage beamtenähnlicher Versorgung.

    Auch im Hinblick darauf, dass die Frage der Rechtsgültigkeit der in § 4 des Arbeitsvertrages vereinbarten Gegenleistung von drei Spruchkörpern jeweils unterschiedlich beurteilt worden ist (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urt. v. 14.9.1999 - 13 Sa 2894/98 - , NdsVBl 2000, 102; VG Hannover, Urt. v. 20.7.2000 - 2 A 54/00 - ; VG Hannover, Urt. v. 17.11.2000 - 13 A 441/00 - ), kann die Behauptung des Klägers, er habe während der Geltungsdauer des Arbeitsvertrages nicht eine positive Kenntnis darüber gehabt, dass er zur Leistung nicht verpflichtet gewesen sei, nicht als widerlegt angesehen werden.

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01
    Hierzu dient der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, der seit langem anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85, 87 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01
    Die Zahlung von Geld für die Zusicherung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis steht in eindeutigem Widerspruch zum verfassungsmäßigen Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 NBG, der eine abschließende Liste der zulässigen Auswahlkriterien enthält und die Heranziehung anderer Merkmale verbietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 (204); Maunz-Dürig, Rdn. 21 zu § 33 GG; von Münch/Kunig, Grundgesetz - Kommentar, Bd. 2, 5. Aufl. 2001, Art. 33 Rdn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob eine entsprechende Anwendung des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch des Bürgers möglich ist, wenn es um die Rückabwicklung einer rechtsgrundlosen Leistung des Bürgers in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung zu einem Träger öffentlicher Verwaltung geht (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583; OVG Koblenz, Urt. v. 28.11.1991 - 1 R 10312/89 - , NVwZ 1992, 796), bedarf hier nicht einer abschließenden Entscheidung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 R 10312/89

    Gemeinde; Anspruch; Gegenleistung; Teilung; Grundstück; Genehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Frage, ob eine entsprechende Anwendung des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch des Bürgers möglich ist, wenn es um die Rückabwicklung einer rechtsgrundlosen Leistung des Bürgers in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung zu einem Träger öffentlicher Verwaltung geht (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583; OVG Koblenz, Urt. v. 28.11.1991 - 1 R 10312/89 - , NVwZ 1992, 796), bedarf hier nicht einer abschließenden Entscheidung.
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

    Mit Urteil vom 27. November 2001 (5 LB 1309/01 - juris) entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, dass eine entsprechende Nebenabrede, die in den Arbeitsvertrag eines Beamten der allgemeinen Verwaltung aufgenommen worden war, nichtig sei.

    Während das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 -, juris) eine Klausel der hier in Rede stehenden Art für nichtig erklärt und dem Kläger einen Anspruch auf Erstattung der einbehaltenen Beträge zugesprochen hatte, hatten das Niedersächsische Landesarbeitsgericht und ihm folgend das Bundesarbeitsgericht eine vergleichbare Abrede für wirksam erachtet und Erstattungsansprüche des Betroffenen abgelehnt.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06

    Zur Auslegung einer Nebenabrede, die im Hinblick auf ein zu begründendes

    Nachdem der Kläger mit Wirkung vom 1. August 2002 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden war, beantragte er mit Schreiben vom 8. August 2002 unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 2001 (5 LB 1309/01), ihm die während seiner Angestelltenzeit einbehaltenen Beträge zurückzuerstatten.

    Die der Einbehaltung zugrundeliegende Klausel des Arbeitsvertrages sei, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 - und das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23/02 - in einem gleichgelagerten Fall entschieden hätten, gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG und § 59 Abs. 1 VwVfG iVm § 134 BGB nichtig.

    Auch in Kenntnis der Gründe der Entscheidungen des LAG Niedersachsen (Urt. v. 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04 -) und des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 07.12.2005 - 5 AZR 254/05 -, NZA 2006, 684) bleibt der erkennende Senat bei seiner bereits früher (vgl. Urt. v. 27.11.2001 - 5 LB 1309/01 -, Nds. VBl. 2002, 160; Beschl. v. 03.08.2005 - 5 LA 241/04 -) vertretenen Auffassung, dass sich das Verständnis, das die Beklagte von der Nebenabrede hat, mit deren Wortlaut nicht vereinbaren lässt.

    Der Senat hält deshalb an seiner früher geäußerten abweichenden Auffassung (Urt. v. 27.11.2001, a.a.O. und Beschl. v. 03.08.2005, a.a.O.) nicht länger fest.

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05

    Gewährleistung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft

    Doch hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich erklärt, die Vereinbarung nicht selbst auszulegen, sondern sich an die Auslegung durch das Berufungsgericht (OVG Lüneburg 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 - EzBAT BAT § 4 Nebenabrede Nr. 16) gebunden zu sehen.
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08

    Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig

    Dies gilt auch für das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Senats vom 27. November 2001 (- 5 LB 1309/01 -, NordÖR 2002, 307 ff. = NdsRpfl. 2002, 301 ff.), das schon deshalb nicht die verwaltungsgerichtliche Auffassung stützen kann, weil es sich mit der Zusicherung der Übernahme in das Beamtenverhältnis im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Nebenabrede beschäftigt.
  • LAG Niedersachsen, 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04

    Zulässigkeit einer Rüge des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten in der Berufung ;

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 27.11.2001, 5 LB 1309/01, EZBAT § 4 BAT Nebenabrede Nr. 16) hat eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Nebenabrede in einem Arbeitsvertrag so ausgelegt, dass es angenommen hat, die Gegenleistung von dort 200,-- DM monatlich sei vom Arbeitnehmer zu erbringen gewesen für die Zusicherung der Einstellung in das Beamtenverhältnis spätestens nach Ablauf von 4 Jahren.
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 274/07

    Abschöpfung ; Entreicherung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgekosten;

    Der Kenntnis der Nichtschuld steht es nicht gleich, wenn der Leistende Zweifel am Bestehen der Verbindlichkeit hegt, und auch ein Rechtsirrtum über das Bestehen der Verbindlichkeit, selbst wenn er auf einer grob fahrlässigen Verkennung der Sach- oder Rechtslage beruht, genügt nicht (Nds. OVG, Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 -, NdsVBl 2002, 160 m.w.N. zum Meinungsstand).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 426/07

    Verdichtung des Rücknahmeermessens nach § 51 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz

    Dies gilt auch für das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Senats vom 27. November 2001 (- 5 LB 1309/01 -, NordÖR 2002, 307 ff. = NdsRpfl. 2002, 301 ff.), das schon deshalb nicht die verwaltungsgerichtliche Auffassung stützen kann, weil es sich mit der Zusicherung der Übernahme in das Beamtenverhältnis im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Nebenabrede beschäftigt.
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 275/07

    Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität;

    Der Kenntnis der Nichtschuld steht es nicht gleich, wenn der Leistende Zweifel am Bestehen der Verbindlichkeit hegt, und auch ein Rechtsirrtum über das Bestehen der Verbindlichkeit, selbst wenn er auf einer grob fahrlässigen Verkennung der Sach- oder Rechtslage beruht, genügt nicht (Nds. OVG, Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 -, NdsVBl 2002, 160 m.w.N. zum Meinungsstand).
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 11/09

    Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität;

    Der Kenntnis der Nichtschuld steht es nicht gleich, wenn der Leistende Zweifel am Bestehen der Verbindlichkeit hegt, und auch ein Rechtsirrtum über das Bestehen der Verbindlichkeit, selbst wenn er auf einer grob fahrlässigen Verkennung der Sach- oder Rechtslage beruht, genügt nicht (Nds. OVG, Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 -, NdsVBl 2002, 160 m.w.N. zum Meinungsstand).
  • VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 414/05

    Anspruch auf Rückzahlung einbehaltener Gehaltsbestandteile; Verjährungsfrist für

    Mit Schreiben vom 01.04.2002 wies der Kläger auf die zu der genannten Nebenabrede zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Nds. OVG vom 27.11.2001 ( 5 LB 1309/01 ), hin und forderte die Bezirksregierung Lüneburg auf, die in Umsetzung der Nebenabrede einbehaltenen Beträge zurückzuzahlen; einen weiteren Antrag unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerwG - 2 C 23/02 - stellte der Kläger mit Schreiben vom 16.10.2003.
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